Grundsätzlich sollte eine Schwangere ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft melden, sobald diese bekannt ist. Da es dafür jedoch keine gesetzlichen Fristen gibt, bleibt es zunächst eine persönliche Entscheidung. Solltest Du beispielsweise noch in Deiner Probezeit sein, empfiehlt es sich, noch ein wenig mit der Meldung zu warten. Sobald der Arbeitgeber in Kenntniss über die Schwangerschaft gesetzt wurde, muss sich dieser unverzüglich an die zuständigen Behördern wenden
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