Es gibt keine gesetzliche Regelung, wann Du Deinen Arbeitsgeber über Deine Schwangerschaft informieren solltest. Wir empfehlen Dir zunächst, dass kritische erste Trimester abzuwarten und danach Deinen Arbeitgeber zu informieren, um vom Mutterschutz profitieren zu können. Außerdem hat Dein Arbeitgeber dann auch genügend Zeit, um eine Vertretung für Dich zu finden. Nach der Geburt ist es Dir möglich, Elternzeit zu nehmen. Diese beträgt 36 Monate. Wichtig ist bei der Antragsstellung, dass diese mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Termin gestellt wird. Während der Elternzeit erhältst Du 14 Monate lang Elterngeld. Dieses beläuft sich auf 65% Deines Nettogehalts.
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