Ein Beschäftigungsverbot während Deiner Schwangerschaft hat keine Auswirkungen auf Dein Elterngeld. Dein Arbeitgeber zahlt Dir während des Beschäftigungsverbotes weiterhin Dein normales Gehalt. Dadurch ist Dein Einkommen vor der Geburt unverändert und die Höhe des Elterngeldes ändert sich nicht.